Oftmals beginnt
jemand eine Selbstständigkeit in der Rechtsform einer Einzelfirma. Ist das
empfehlenswert?
Grundsätzlich sie die Einzelfirma eine sehr gute Möglichkeit
in die Selbstständigkeit zu starten. Sie ist die „unkomplizierteste“
Rechtsform. Sie untersteht im Verhältnis zu anderen möglichen Rechtsformen nur
wenigen gesetzlichen Vorschriften.
Einer der grossen Vorteile der Einzelfirma ist zudem, dass
kein Mindestkapital erforderlich ist. Die Selbstständigkeit kann somit auch mit
einem sehr kleinen Kapital begonnen werden.
Ist es möglich die Einzelfirma
nach dem gewünschten Label zu benennen?
Jein. Bei der Einzelfirma ist es vorgeschrieben dass der
Nachname des Firmeninhabers im Firmennamen enthalten sein muss. Was noch als
weitere Bezeichnung bzw. hinzugefügt wird, zB der Name eines eigenen Labels etc.
ist jedem selbst überlassen.
Es empfiehlt sich, vor
der Namenswahl eine Recherche zu machen (www.zefix.ch) um sicher zu gehen,
dass keine Firma mit demselben oder einem sehr ähnlichen Namen existiert. Zudem
empfiehlt es sich auch zu überprüfen, ob die gewünschte Domain noch erhältlich
ist, dies kann die Namenswahl beeinflussen.
Zudem empfiehl es sich
des Weiteren auch sicher zu gehen, dass nicht bereits eine Marke mit dem
gewünschten Namen existiert. Dies kann bei der Datenbank des Institutes für
Geistiges Eigentum nachgeschaut werden.
Ist als erster Schritt der die Anmeldung beim
Handelsregister erforderlich?
Eine Einzelunternehmung ist zur
Eintragung im Handelsregister verpflichtet, wenn sie ein Handels-,
Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe
betreibt. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe sind Handels-
Fabrikations- oder andere Gewerbe,
welche ihnen an wirtschaftlicher Bedeutung gleichkommen und wegen des
Umfangs des Unternehmens eine Geschäftsführung nach kaufmännischen
Grundsätzen erfordern. Bei einer kaufmännischen Unternehmung steht
das Streben nach Wirtschaftlichkeit gegenüber persönlichen Kundenbeziehungen
im Vordergrund.
Eine Einzelunternehmung ist von der
obengenannten Eintragungspflicht befreit, wenn der Brutto-Jahresumsatz weniger
als CHF 100'000 beträgt. Ist der Jahresumsatz unter CHF 100‘000 kann die
Eintragung ins Handelsregister freiwillig erfolgen. Es können sich daraus
Vorteile wie zB Firmenrabatte bei Autohändlern, Handyanbietern o.ä. ergeben. Oftmals
wird der Handelsregisterauszug auch verlangt für die Eröffnung eines Bankkontos
lautend auf die Einzelfirma o.ä.
Die Eintragung ist nicht zwingend erforderlich,
aber empfehlenswert, da sie meist hilfreich ist.
Bei so vielen Vorteilen muss es bestimmt auch einen Nachteil geben.
Ein grosser Nachteil bei
der Einzelfirma ist, dass der Inhaber vollumfänglich, auch mit seinem privaten
Vermögen, haftet. Während bei anderen Rechtsformen die Haftung auf das Vermögen
der Firma beschränkt ist, ist dem bei der Einzelfirma nicht so. Der Inhaber hat
als private Person für die Verbindlichkeiten der Firma einzustehen.
Es ist nicht unüblich
mit einer Einzelfirma zu beginnen und wenn die Geschäfte gut laufen die
Einzelfirma umzuwandeln in eine Rechtsform bei der die Haftung beschränkt ist,
zB die GmbH.
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