Montag, 4. April 2016

Einzelfirma - ein guter Start in die Selbstständigkeit?


Oftmals beginnt jemand eine Selbstständigkeit in der Rechtsform einer Einzelfirma. Ist das empfehlenswert?

Grundsätzlich sie die Einzelfirma eine sehr gute Möglichkeit in die Selbstständigkeit zu starten. Sie ist die „unkomplizierteste“ Rechtsform. Sie untersteht im Verhältnis zu anderen möglichen Rechtsformen nur wenigen gesetzlichen Vorschriften.

Einer der grossen Vorteile der Einzelfirma ist zudem, dass kein Mindestkapital erforderlich ist. Die Selbstständigkeit kann somit auch mit einem sehr kleinen Kapital begonnen werden.

Ist es möglich die Einzelfirma nach dem gewünschten Label zu benennen?

Jein. Bei der Einzelfirma ist es vorgeschrieben dass der Nachname des Firmeninhabers im Firmennamen enthalten sein muss. Was noch als weitere Bezeichnung bzw. hinzugefügt wird, zB der Name eines eigenen Labels etc. ist jedem selbst überlassen.

Es empfiehlt sich, vor der Namenswahl eine Recherche zu machen (www.zefix.ch) um sicher zu gehen, dass keine Firma mit demselben oder einem sehr ähnlichen Namen existiert. Zudem empfiehlt es sich auch zu überprüfen, ob die gewünschte Domain noch erhältlich ist, dies kann die Namenswahl beeinflussen.

Zudem empfiehl es sich des Weiteren auch sicher zu gehen, dass nicht bereits eine Marke mit dem gewünschten Namen existiert. Dies kann bei der Datenbank des Institutes für Geistiges Eigentum nachgeschaut werden.

Ist als erster Schritt der die Anmeldung beim Handelsregister erforderlich?

Eine Einzelunternehmung ist zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet, wenn sie ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Ein nach kauf­män­ni­scher Art ge­führ­tes Ge­wer­be sind Handels- Fabrikations-  oder an­de­re Ge­wer­be, wel­che ih­nen an wirt­schaft­li­cher Be­deu­tung gleich­kom­men und we­gen des Um­fangs des Un­ter­neh­mens ei­ne Ge­schäfts­füh­rung nach kauf­män­ni­schen Grund­sät­zen er­for­dern. Bei ei­ner kauf­män­ni­schen Un­ter­neh­mung steht das Stre­ben nach Wirt­schaft­lich­keit ge­gen­über per­sön­li­chen Kun­den­be­zie­hun­gen im Vor­der­grund.

Eine Einzelunternehmung ist von der obengenannten Eintragungspflicht befreit, wenn der Brutto-Jahresumsatz weniger als CHF 100'000 beträgt. Ist der Jahresumsatz unter CHF 100‘000 kann die Eintragung ins Handelsregister freiwillig erfolgen. Es können sich daraus Vorteile wie zB Firmenrabatte bei Autohändlern, Handyanbietern o.ä. ergeben. Oftmals wird der Handelsregisterauszug auch verlangt für die Eröffnung eines Bankkontos lautend auf die Einzelfirma o.ä.

Die Eintragung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, da sie meist hilfreich ist.

Bei so vielen Vorteilen muss es bestimmt auch einen Nachteil geben.

Ein grosser Nachteil bei der Einzelfirma ist, dass der Inhaber vollumfänglich, auch mit seinem privaten Vermögen, haftet. Während bei anderen Rechtsformen die Haftung auf das Vermögen der Firma beschränkt ist, ist dem bei der Einzelfirma nicht so. Der Inhaber hat als private Person für die Verbindlichkeiten der Firma einzustehen.

Es ist nicht unüblich mit einer Einzelfirma zu beginnen und wenn die Geschäfte gut laufen die Einzelfirma umzuwandeln in eine Rechtsform bei der die Haftung beschränkt ist, zB die GmbH.

 

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