Dienstag, 6. September 2016

Nebenerwerb, was sind meine Rechte und Pflichten


Ich möchte gerne einen ersten Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Aufgrund meiner finanziellen Lage muss ich aber meine Anstellung behalten, bis ich mit meinem Nebenerwerb ein gewisses Einkommen erzielen kann. Muss ich dies meinem Arbeitgeber melden?

Ja, eine Meldung an den Arbeitgeber ist erforderlich.

Meine Sorge ist, dass mir mein Arbeitgeber dies verbietet und mich auffordert mich zu entscheiden.

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen dies nicht grundsätzlich verbieten. Es gilt jedoch gewisse Schranken zu beachten:

  • Die Nebentätigkeit darf Ihre Leistung für die Haupttätigkeit nicht negativ beeinflussen
  • Die Nebentätigkeit muss mit Ihrer Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber vereinbar sein. So ist beispielsweise eine Nebentätigkeit für einen direkten Konkurrenten des Arbeitgebers nicht zulässig, dies wär eine Verletzung der Treuepflichten
  • Zudem sind die gesetzlichen Bestimmungen wie Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten etc. einzuhalten

Die beiden Arbeitgeber, derjenige im Haupt- und derjenige im Nebenerwerb haben die Einzahlung der gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam einzuhalten. Dies gestaltet sich oftmals nicht ganz einfach.

Wie sieht das denn für mich aus? Ich möchte mit im Nebenerwerb nicht anstellen lassen sondern selbstständig tätig sein?

Die entscheidende Frage ist hier, mit welcher Rechtsform Sie Ihre Selbstständigkeit ausüben wollen. Gründen Sie beispielsweise eine GmbH müssen Sie sich von Ihrer eigenen GmbH anstellen lassen und somit wäre Ihre GmbH der Arbeitgeber der den gesetzlichen Pflichten untersteht. 

Gründen Sie vorerst eine Einzelfirma gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Arbeitnehmer für Sie nicht.

Muss ich sonst noch was beachten?

Ja, es ist wichtig, dass Sie ihre Selbstständigkeit bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt melden um die Anerkennung zu beantragen. Auch bei Nebentätigkeiten sind Sozialabgaben zu leisten und sie sind als Einkommen zu versteuern.