Mittwoch, 27. April 2016

Disclaimer / Waiver


Wozu dient ein Disclaimer?

Disclaimer werden grundsätzlich dazu verwendt, die Haftung für das Benutzen der Website auszuschliessen. Der Websitebetreiber möchte sich von der Haftung für die Website und deren Inhalt an sich freizeichnen. Dies insbesondere gegenüber Nutzern der Website mit welchen er nie in eine vertragliche Beziehung treten wird.

Reicht das Aufschalten auf der Website?

Ein Haftungsausschluss kann nur gültig erklärt werden, wenn er Vertragsbestandteil zwischen zwei Parteien wird. Das bedeutet somit, dass ein Disclaimer vom Benutzer umgehend beim Öffnen einer Website, auf der Einstiegsseite,  zur Kenntnis genommen werden muss und er solch einen akzeptieren muss um weiter auf der Website verbleiben zu können. Nur so können die Bestimmungen gültig übernommen werden.  Zudem gelten ähnliche Voraussetzungen wie bei den AGB, der  Text muss gut leserlich sein und ausgedruckt werden können.

Ich möchte meine Kunden nicht abschrecken und gleich auf der Einstiegseite die Zustimmung zu einem Haftungsausschluss verlangen. Macht es dennoch Sinn einen Disclaimer aufzuschalten?

Auf jeden Fall. Ob und wieweit ein Disclaimer rechtsgültig ist wird erst in einem Prozess beurteilt, wenn der Websitebetreiber für einen Schaden haftbar gemacht werden soll und er sich auf seinen Disclaimer beruft. Das Aufschalten eines Disclaimers kann durchaus präventive Wirkung entfalten und „abschreckend“ wirken, wenn jemand mit dem Gedanken spielt gegen einen Websitebetreiber vorzugehen.

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