Ich habe einen Webshop.
Bin ich verpflichtet meinen Kunden die Möglichkeit zu geben, die bestellten Produkte
zu retournieren?
Nein, grundsätzlich nicht. Gemäss dem Gesetzt besteht nur in
Fällen von Abzahlungskauf und Haustürgeschäften oder ähnlichen Geschäften, das sind Verkäufe bei
welchen der Kunde überrumpelt und „überschwatzt“ wurde, ein Recht die Waren
binnen einer bestimmten Frist zu retournieren.
Es besteht kein grundsätzliches gesetzliches Rückgaberecht.
Es ist Ihnen überlassen für welche Geschäftspolitik Sie sich betreffend
Retouren entscheiden. Der Onlinehandel ist ein umkämpfter Markt und es ist
vielmehr eine Frage der Kundenfreundlichkeit und auch des Marketing was Sie
Ihren Kunden diesbezüglich anbieten wollen.
Und wenn ich nun
meinen Kunden das Recht einräumen möchte meine Waren binnen einer bestimmtem
Frist zu retournieren, wie habe ich vorzugehen?
Es ist wichtig, dass Sie dies, nebst vielen weiteren
Bestimmungen im Vertrag mit dem Kunden festhalten. Im Onlinegeschäft kommt der Vertrag
mit dem Kunden üblicherweise online, meist durch eine Bestellung um Webshop, zustande.
Wichtig ist somit, dass Sie allgemeine Geschäftsbedingungen, welche eine Klausel
bezüglich der Retouren aufgeschaltet haben und dass diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen vom Kunden auch akzeptiert und rechtsgültig übernommen
werden.
Ich habe unterschiedliche Produkte im Sortiment, solche die
ich nur weiterverkaufe, aber auch solche, die ich für den Kunden auf Wunsch
anfertige. Was empfehlen Sie hier bezüglich der Retouren?
Bei einem Sortiment wie Sie nun beschrieben haben empfiehlt
es sich bezüglich der Retouren zwischen den Produkten die Sie als
Zwischenhändler weiterverkaufen (Gattungsware genannt) und denjenigen die Sie auf
Bestellung fertigen (Stückware) zu unterscheiden. Oftmals gestatten
Online-Anbieter die Rücksendung von Gattungsware binnen einer bestimmten Frist.
Waren die individuell angefertigt werden können oftmals nicht retourniert werden,
die diese auch nicht oder nur schlecht wieder verkauft werden können.
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