Wozu dient ein
Disclaimer?
Disclaimer werden grundsätzlich dazu verwendt, die Haftung
für das Benutzen der Website auszuschliessen. Der Websitebetreiber möchte sich
von der Haftung für die Website und deren Inhalt an sich freizeichnen. Dies
insbesondere gegenüber Nutzern der Website mit welchen er nie in eine
vertragliche Beziehung treten wird.
Reicht das
Aufschalten auf der Website?
Ein Haftungsausschluss kann nur gültig erklärt werden, wenn
er Vertragsbestandteil zwischen zwei Parteien wird. Das bedeutet somit, dass
ein Disclaimer vom Benutzer umgehend beim Öffnen einer Website, auf der
Einstiegsseite, zur Kenntnis genommen
werden muss und er solch einen akzeptieren muss um weiter auf der Website verbleiben
zu können. Nur so können die Bestimmungen gültig übernommen werden. Zudem gelten ähnliche Voraussetzungen wie bei
den AGB, der Text muss gut leserlich
sein und ausgedruckt werden können.
Ich möchte meine
Kunden nicht abschrecken und gleich auf der Einstiegseite die Zustimmung zu
einem Haftungsausschluss verlangen. Macht es dennoch Sinn einen Disclaimer
aufzuschalten?
Auf jeden Fall. Ob und wieweit ein Disclaimer rechtsgültig
ist wird erst in einem Prozess beurteilt, wenn der Websitebetreiber für einen Schaden
haftbar gemacht werden soll und er sich auf seinen Disclaimer beruft. Das
Aufschalten eines Disclaimers kann durchaus präventive Wirkung entfalten und „abschreckend“
wirken, wenn jemand mit dem Gedanken spielt gegen einen Websitebetreiber
vorzugehen.