Dienstag, 5. Juli 2016

Gemeinsame Projekte mit nichtwirtschaftlichem Zweck... wie sollen wir uns rechtlich organisieren?


Zusammen mit zwei weiteren Bekannten habe ich das Projekt „Playground for Kids“ ins Leben gerufen. Wir setzten uns für bessere Spielplätze in unsere Stadt ein. Wie sollen wir uns rechtlich organisieren?

Für Ihr Engagement würde es sich sehr gut eignen einen Verein zu gründen. Es macht Sinn einen Verein zu gründen, wenn mehrere Personen sich zusammenschliessen möchten um einen nichtwirtschaftlichen Zweck (in Ihrem Fall mehr bzw. besser Spielplätze) zu verfolgen. Sobald die Anzahl Personen wächst, kann ein klar geregeltes Vorgehen (Abstimmungen, Beschlüsse etc.) von Vorteil sein. Der Verein und dessen Struktur können hier helfen. Zudem verfügt der Verein nach der erfolgreichen Gründung über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Was bedeutet das, eine „eigene Rechtspersönlichkeit“?

Das bedeutet, dass der Verein in seinem eigenen Namen Rechte und Pflichten wahrnehmen kann bzw. Verpflichtungen eingehen kann. Dies ist zum Vorteil der Beteiligten da Sie nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Vereins einzustehen haben. Wird kein Verein gegründet bilden solche Interessensgemeinschaften oft einfache Gesellschaften. Dort haften die Mitglieder der einfachen Gesellschaft persönlich, ausschliesslich und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft die entweder gemeinsam oder durch einen bevollmächtigenden Stellvertreter eingegangen wurden. Auch wenn ein Verein grundsätzlich einen nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgt ist es teils erforderliche gewisse Verpflichtungen bzw. wirtschaftliche Aktivitäten vorzunehmen (Miete von Lokalen / Büros, Kosten für Abklärungen etc.).

Das Problem ist, dass wir als Initianten unter uns bleiben möchten. Müssen wir beim Verein nicht jedermann als Mitglied aufnehmen der beitreten möchte?

Nein, es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgliedschaft. In den Statuten ist einerseits zu regeln welche Anforderungen an Mitlieder gestellt werden (Aufnahmebedingungen). Jedoch auch wenn diese erfüllt sind besteht kein Anspruch auch eine Aufnahme. Andererseits können Sie die Mitgliedschaft auch von der Zustimmung des Vorstandes oder der Generalversammlung abhängig machen.

Das klingt sehr ansprechend für unsere Bedürfnisse. Wie haben wir vorzugehen wenn wir einen Verein gründen wollen?

Die Vereinsgründung ist sehr einfach. Es reicht eine Gründerversammlung an welcher die Vereinsstatuten angenommen werden. Die Gründerversammlung ist zu protokollieren. Es müssen mindestens zwei Personen an der Gründung teilnehmen. Die Statuten sollten im Vorfeld der Gründung sorgfältig ausgearbeitet werden. Das Vereinsrecht biete einiges an Spielraum welcher in den Statuten anhand der Bedürfnisse und des zu verfolgenden Vereinszwecks geregelt werden sollten.

Das war's?

Grundsätzlich ja. Wenn der Verein jedoch ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, besteht die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 OR).

 

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