Zusammen mit zwei weiteren
Bekannten habe ich das Projekt „Playground for Kids“ ins Leben gerufen. Wir
setzten uns für bessere Spielplätze in unsere Stadt ein. Wie sollen wir uns
rechtlich organisieren?
Für Ihr Engagement würde es sich sehr gut eignen einen
Verein zu gründen. Es macht Sinn einen Verein zu gründen, wenn mehrere Personen
sich zusammenschliessen möchten um einen nichtwirtschaftlichen Zweck (in Ihrem
Fall mehr bzw. besser Spielplätze) zu verfolgen. Sobald die Anzahl Personen
wächst, kann ein klar geregeltes Vorgehen (Abstimmungen, Beschlüsse etc.) von
Vorteil sein. Der Verein und dessen Struktur können hier helfen. Zudem verfügt
der Verein nach der erfolgreichen Gründung über eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Was bedeutet das,
eine „eigene Rechtspersönlichkeit“?
Das bedeutet, dass der Verein in seinem eigenen Namen Rechte
und Pflichten wahrnehmen kann bzw. Verpflichtungen eingehen kann. Dies ist zum
Vorteil der Beteiligten da Sie nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die
Verbindlichkeiten des Vereins einzustehen haben. Wird kein Verein gegründet
bilden solche Interessensgemeinschaften oft einfache Gesellschaften. Dort
haften die Mitglieder der einfachen Gesellschaft persönlich, ausschliesslich
und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft die entweder gemeinsam oder
durch einen bevollmächtigenden Stellvertreter eingegangen wurden. Auch wenn ein
Verein grundsätzlich einen nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgt ist es teils
erforderliche gewisse Verpflichtungen bzw. wirtschaftliche Aktivitäten
vorzunehmen (Miete von Lokalen / Büros, Kosten für Abklärungen etc.).
Das Problem ist, dass
wir als Initianten unter uns bleiben möchten. Müssen wir beim Verein nicht
jedermann als Mitglied aufnehmen der beitreten möchte?
Nein, es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgliedschaft.
In den Statuten ist einerseits zu regeln welche Anforderungen an Mitlieder
gestellt werden (Aufnahmebedingungen). Jedoch auch wenn diese erfüllt sind
besteht kein Anspruch auch eine Aufnahme. Andererseits können Sie die Mitgliedschaft
auch von der Zustimmung des Vorstandes oder der Generalversammlung abhängig
machen.
Das klingt sehr ansprechend
für unsere Bedürfnisse. Wie haben wir vorzugehen wenn wir einen Verein gründen
wollen?
Die Vereinsgründung ist sehr einfach. Es reicht eine
Gründerversammlung an welcher die Vereinsstatuten angenommen werden. Die Gründerversammlung
ist zu protokollieren. Es müssen mindestens zwei Personen an der Gründung
teilnehmen. Die Statuten sollten im Vorfeld der Gründung sorgfältig
ausgearbeitet werden. Das Vereinsrecht biete einiges an Spielraum welcher in
den Statuten anhand der Bedürfnisse und des zu verfolgenden Vereinszwecks
geregelt werden sollten.
Das war's?
Grundsätzlich ja. Wenn der Verein jedoch ein Handels-, Fabrikations- oder ein
anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, besteht die
Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 OR).
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