Eine Freundin und ich sind daran ein gemeinsames Geschäft aufzubauen. Wir
möchten zu diesem Zweck eine Kollektivgesellschaft gründen. Macht das Sinn?
Wenn mehr als eine Person
gemeinsam eine Firma aufbauen wollen gibt es unterschiedliche
Gesellschaftsformen die gewählt werden können. Die gängigsten sind hier die
GmbH, die Aktiengesellschaft und die Kollektivgesellschaft.
Im Gegensatz zur GmbH und zu AG
stellt die Kollektivgesellschaft, ähnlich der Einzelfirma, keine
Mindestanforderungen an das Kapital. Dies kommt Firmengründern sehr oft
entgegen. Zudem ist die Gründung einfacher.
Was genau bedarf es zur Gründung einer Kollektivgesellschaft?
Zur Gründung einer Kollektivgesellschaft
bedarf es mindestens zwei Gesellschafter, welche sich einige sind mit gemeinsamen
Mitteln einen gemeinsamen Zweck (oftmals das Betreiben eines gemeinsamen
Geschäfts) zu verfolgen. Hierzu schliessen sie einen Gesellschaftervertrag ab.
Dieser kann auch formfrei entstehen. Es kann somit vorkommen dass zwei Personen
einen mündlichen Gesellschaftsvertrag abschliessen und sich gar nicht bewusst
sind dass sie gerade daran sind eine Kollektivgesellschaft zu gründen. Selbstverständlich
sollte der Gesellschaftsvertrag schriftlich abgeschlossen werden, so dass zu
einem späteren Zeitpunkt das Vereinbarte nachgelesen werden kann.
Muss die Kollektivgesellschaft ins Handelsregister eintragen werden?
Ja, es wird jedoch unterschieden:
Kollektivgesellschaften die kein kaufmännisches Unternehmen führen, entstehen
erst durch die Eintragung ins Handelsregister. Bis zur Eintragung handelt es
sich um eine einfache Gesellschaft.
Eine Kollektivgesellschaft die
ein kaufmännisches Unternehmen führt, muss im Handelsregister eingetragen
werden. Sie entsteht jedoch bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages.
Gibt es Risiken oder Nachteile die ich beachten muss?
Ja, ähnlich wie bei der Einzelfirma
haften die Gesellschafter persönlich, solidarisch und unbeschränkt für die Schulden
der Gesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter greift jedoch erst wenn die
Kollektivgesellschaft erfolglos betrieben worden ist.
Zudem empfiehlt es sich vor der
Gründung abzuklären, ob im Kanton in welchem die Kollektivgesellschaft Sitz
haben soll Kinderzulagen und Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Dies kann
kantonal variieren.
Wir haben uns einen wunderschönen Namen für unsere
Kollektivgesellschaft ausgedacht…
Bis zum 1.7.16 schreibt das Gesetz
noch vor, dass mindestens der Nachname eines Gesellschafters im Firmennamen
enthalten sein muss. Zudem ist ein Zusatz erforderlich der das Bestehen einer
Kollektivgesellschaft andeutet „ & Co“
oder „&Partner“.
Ab dem 1.7.16 tritt eine Gesetzesänderung
in Kraft. Ab dann gilt für den Namen der Kollektivgesellschaft dieselben Bestimmungen
wie bei der GmbH und der AG. Es darf ein beliebiger Name gewählt werden, auch
ein Phantasiename. Der Name darf einzig nicht täuschend sein und nicht aus
reinen Sachbegriffe bestehen. Zudem muss stets der Zusatz „KlG“ angebracht
werden.
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