Solche losen
Zusammenarbeiten sind oftmals als einfache Gesellschaften zu qualifizieren. Eine
einfache Gesellschaft entsteht dann, wenn zwei oder mehrere Personen sich zusammenschliessen
um einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln zu erreichen.
Oftmals sind die Beteiligten sich nicht bewusst, dass sie Gesellschafter einer
einfachen Gesellschaft sind. Die einfache Gesellschaft ist eine subsidiäre Gesellschaftsform,
sie entsteht dann, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und wenn die
Parteien keine andere Gesellschaftsform gewählt haben.
Welche Rechte und Pflichten gelten für einen Gesellschafter einer
einfachen Gesellschaft?
Bei der einfachen Gesellschaft
ist jeder Gesellschafter verpflichtet einen Beitrag im Sinne der gemeinsamen
Zweckverfolgung zu leisten. Dieser kann durch Arbeit, Geld, Forderungen, Sachen
o.ä. erfolgen. Der Gesellschafter untersteht zudem einer Treuepflicht und einem
Konkurrenzverbot.
Die Gesellschafter haften zudem
persönlich, solidarisch (gemeinsam) und unbeschränkt für die Schulden der
Gesellschaft.
Und wer hat das Sagen?
Bei der einfachen Gesellschaft
steht die Geschäftsführung grundsätzlich allen Gesellschaftern zu. Sie kann
jedoch nur einem Gesellschafter oder einem Dritten übertragen werden.
Wir haben nun gemerkt dass wir eine einfache Gesellschaft sind, möchten
aber einiges etwas anders regeln als im Gesetz. Ist das möglich?
Ja, das ist möglich und oftmals
auch sehr empfehlenswert. Es empfiehlt sich in einem Gesellschaftervertrag klar
zu regeln, wer welche Beiträge in welchem Umfang zu leisten hat. Auch sehr
wichtig ist die Regelung der Geschäftsführung und der Vertretung der
Gesellschaft gegen aussen.
Wenn wir einen
Gesellschaftervertrag abgeschlossen haben, haben wir kein Risiko mehr, ist das
richtig?
Jein… Im Gesellschaftervertrag
kann sehr vieles geregelt werden. Dadurch wird das Risiko für den einzelnen
Gesellschafter deutlich reduziert und Konflikten vorgebeugt. Die Tatsache, dass
die Gesellschafter vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
einzustehen haben kann aber nicht wegbedungen werden. Dieses Risiko bleibt für
jeden einzelnen Gesellschafter bestehen.
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