Die Frage nach dem Schutz des
Geistigen Eigentums ist ziemlich komplex und kann in diesem Blog nicht abschliessend
beantwortet werden. Trotzdem möchten wir Ihnen eine kurze erste Übersicht
geben. Haben Sie eine tolle Idee oder eine Erfindung die Sie schützen möchten
bevor Sie sie der Öffentlichkeit preisgeben? Das Wichtigste ist, dass Sie
zuerst recherchieren, ob ihre Idee nicht bereits existiert. Zudem müssen die Schutzrechte
vor der Publikation geschützt werden, da sie ansonsten nicht mehr als neu
gelten und damit oftmals nicht mehr schutzfähig sind. Behalten Sie Ihre Idee
für sich bis Sie sie entsprechend geschützt haben. Zum Schutz ihrer Idee haben
Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
Patent: Mit einem Patent kann grundsätzlich eine technische
Erfindung geschützt werden. Es muss sich um eine Lösung für ein technisches
Problem handeln. Zudem muss die Lösung neu, für eine Fachperson nicht
naheliegend sein und gewerblich angewendet werden können. Der Patentinhaber hat
das Recht, andere von der gewerbsmässigen Nutzung seiner Erfindung
auszuschliessen. Niemand darf somit ohne Zustimmung des Patentinhabers die
Erfindung herstellen, verwenden, verkaufen oder in einen Markt einführen. Die
Schutzdauer eines Patents dauert 20 Jahre. Die Registrierung eines Patents ist ziemlich
aufwendig und kostenintensiv.
Marke: Mit einer Marke können Kennzeichen geschützt werden mit
welchem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von anderen
unterscheidet. Marken können Wörter, Buchstabenkombinationen,
Zahlenkombinationen, bildliche Darstellungen, Slogans, Farben oder auch
Tonfolgen sein. Zudem besteht die Möglichkeit bei der Hinterlegung einen
Farbanspruch geltend zu machen. Wird das nicht geltend gemacht ist die Marke in
jeder Farbe geschützt. Eine Marke kann mit ziemlich wenig Aufwand registriert
werden. Der Markeninhaber hat das alleinige Recht die Marke zu verwenden und
Dritten zu untersagen eine ähnliche oder identische Marke zur Kennzeichnung
gleicher oder ähnlicher Waren zu verwenden. Bei der Registrierung der Marke muss
der Anmelder entscheiden für welche Schutzklassen er eine Marke anmelden
möchte. Für diese gilt dann sein Schutz. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre, kann
aber beliebig verlängert werden.
Design: Ein Design ist die Gestaltung von etwas Zwei- oder
Dreidimensionalem. Ein Design kann geschützt werden wenn es neu ist und sich
von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten unterscheidet. Zudem darf
ein Design weder gesetzeswidrig noch anstössig sein. Die Formgebung eines
Modells darf nicht allein von der Funktion bestimmt sein, für die der
Gegenstand gedacht ist. Wichtig ist, dass beim Design die reine „Optik“
geschützt wird und keinerlei Funktionen. Der Inhaber eines Designs kann Dritten
untersagen sein Design zu gewerblichen Zwecken zu gebrauchen, zum Beispiel also
Produkte mit gleichem oder ähnlichem Design herzustellen oder zu verkaufen. Die
Schutzdauer beträgt 5 Jahre, kann aber bis auf insgesamt maximal 25 Jahre
verlängert werden.
Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt Werke die individuellen Charakter haben. Werke
sind geistige Schöpfungen. Dazu gehören Literatur, Musik, Bilder, Skulpturen,
Filme, Opern, Ballette und Pantomimen. Computerprogramme sind ebenfalls durch
das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht entsteht an einem Werk sobald
dieses geschaffen ist. Es kann nirgend hinterlegt werden, es gibt kein
Register. Das © muss in der Schweiz nicht angebracht werden, es kann aber und
ist sicherlich dienlich als Aussage gegenüber dritten. Im Ausland hingegen ist
das Anbringen des © teils für die Bestimmung des urheberrechtlichen Schutzes relevant.
Der Inhaber des Urheberrecht hat das
alleinige Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet werden darf,
also ob das Werk wiedergegeben, übersetzt, bearbeitet, verbreitet, verkauft,
aufgeführt oder gesendet werden darf. Problematisch im Bereich des
Urheberrechts ist stets, dass im Falle eines Streits bewiesen werden muss wem
das Urheberrecht zukommen und somit auch wer das Werk zuerst geschaffen hat.