Ich möchte gerne einen ersten Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Aufgrund
meiner finanziellen Lage muss ich aber meine Anstellung behalten, bis ich mit
meinem Nebenerwerb ein gewisses Einkommen erzielen kann. Muss ich dies meinem
Arbeitgeber melden?
Ja, eine Meldung an den
Arbeitgeber ist erforderlich.
Meine Sorge ist, dass mir mein Arbeitgeber dies verbietet und mich
auffordert mich zu entscheiden.
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen dies
nicht grundsätzlich verbieten. Es gilt jedoch gewisse Schranken zu beachten:
- Die Nebentätigkeit darf Ihre Leistung für die Haupttätigkeit nicht negativ beeinflussen
- Die Nebentätigkeit muss mit Ihrer Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber vereinbar sein. So ist beispielsweise eine Nebentätigkeit für einen direkten Konkurrenten des Arbeitgebers nicht zulässig, dies wär eine Verletzung der Treuepflichten
- Zudem sind die gesetzlichen Bestimmungen wie Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten etc. einzuhalten
Die beiden Arbeitgeber,
derjenige im Haupt- und derjenige im Nebenerwerb haben die Einzahlung der
gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam einzuhalten. Dies gestaltet sich oftmals
nicht ganz einfach.
Wie sieht das denn für mich aus? Ich möchte mit im Nebenerwerb nicht
anstellen lassen sondern selbstständig tätig sein?
Die entscheidende Frage ist hier,
mit welcher Rechtsform Sie Ihre Selbstständigkeit ausüben wollen. Gründen Sie
beispielsweise eine GmbH müssen Sie sich von Ihrer eigenen GmbH anstellen
lassen und somit wäre Ihre GmbH der Arbeitgeber der den gesetzlichen Pflichten
untersteht.
Gründen Sie vorerst eine Einzelfirma
gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Arbeitnehmer für Sie nicht.
Muss ich sonst noch was beachten?
Ja, es ist wichtig, dass Sie
ihre Selbstständigkeit bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt melden um
die Anerkennung zu beantragen. Auch bei Nebentätigkeiten sind Sozialabgaben zu
leisten und sie sind als Einkommen zu versteuern.