Freitag, 13. Mai 2016

Gemeinsame Projekte – was bedeutet das rechtlich?

Klein – und Kleinst - Unternehmer gehen für Projekte oftmals Zusammenarbeiten mit anderen Klein – und Kleinst – Unternehmern ein. Da die Zeit meist drängt, geschieht alles ohne schriftliche Vereinbarung. Was bedeutet dies rechtlich?

Solche losen Zusammenarbeiten sind oftmals als einfache Gesellschaften zu qualifizieren. Eine einfache Gesellschaft entsteht dann, wenn zwei oder mehrere Personen sich zusammenschliessen um einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln zu erreichen. Oftmals sind die Beteiligten sich nicht bewusst, dass sie Gesellschafter einer einfachen Gesellschaft sind. Die einfache Gesellschaft ist eine subsidiäre Gesellschaftsform, sie entsteht dann, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und wenn die Parteien keine andere Gesellschaftsform gewählt haben.

Welche Rechte und Pflichten gelten für einen Gesellschafter einer einfachen Gesellschaft?

Bei der einfachen Gesellschaft ist jeder Gesellschafter verpflichtet einen Beitrag im Sinne der gemeinsamen Zweckverfolgung zu leisten. Dieser kann durch Arbeit, Geld, Forderungen, Sachen o.ä. erfolgen. Der Gesellschafter untersteht zudem einer Treuepflicht und einem Konkurrenzverbot.

Die Gesellschafter haften zudem persönlich, solidarisch (gemeinsam) und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft.

Und wer hat das Sagen?

Bei der einfachen Gesellschaft steht die Geschäftsführung grundsätzlich allen Gesellschaftern zu. Sie kann jedoch nur einem Gesellschafter oder einem Dritten übertragen werden.

Wir haben nun gemerkt dass wir eine einfache Gesellschaft sind, möchten aber einiges etwas anders regeln als im Gesetz. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich und oftmals auch sehr empfehlenswert. Es empfiehlt sich in einem Gesellschaftervertrag klar zu regeln, wer welche Beiträge in welchem Umfang zu leisten hat. Auch sehr wichtig ist die Regelung der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft gegen aussen.

Wenn wir einen Gesellschaftervertrag abgeschlossen haben, haben wir kein Risiko mehr, ist das richtig?

Jein… Im Gesellschaftervertrag kann sehr vieles geregelt werden. Dadurch wird das Risiko für den einzelnen Gesellschafter deutlich reduziert und Konflikten vorgebeugt. Die Tatsache, dass die Gesellschafter vollumfänglich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen haben kann aber nicht wegbedungen werden. Dieses Risiko bleibt für jeden einzelnen Gesellschafter bestehen.

 

 

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